Leitlinie für barrierefreie IT

Alle Menschen sind gleichberechtigt. Formuliert wird dies rechtsverbindlich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 2 und 3). Die besonderen Anforderungen von Menschen mit Beeinträchtigungen erfordern eine umsichtige IT-Gestaltung. Daraus leitet sich die allgemeingültige Verpflichtung für die GWDG ab, Angebote, sowohl Dienste als auch Informationsangebote, nach Kräften barrierefrei zu gestalten. Dies gilt insbesondere für alle Eigenentwicklungen und Anpassungen im Softwarebereich durch Angestellte und Auftragnehmer*innen der GWDG. Beim Einsatz von Produkten kommerzieller Softwarefirmen achtet die GWDG auf größtmögliche Barrierefreiheit.

Wir richten uns nach den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA [1], die in Bezug auf Webseiten sowohl Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 [2] in Deutschland als auch der EU-Norm 301 549 in der jeweils gültigen Form sind, sowie den Angaben der Softwarefirmen, deren Produkte bei der GWDG und ihren Kund*innen zum Einsatz kommen. Weiterhin findet die Verpflichtung des Niedersächsischen Sozialministeriums [3] Anwendung.

Die digitalen Angebote der GWDG sollen gemäß den Vorgaben der benannten Regelungen folgenden Anforderungen gerecht werden:

  • Wahrnehmbar: Informationen sollten über zwei Sinne (Sehen und Hören) erfassbar sein, das Layout intuitiv erfassbar, übersichtlich und klar gestaltet sein. Zwischen Text, Element und Hintergrund bestehen deutlich wahrnehmbare farbliche Kontraste.
  • Bedienbar: Die Bedienung der Anwendung ist überschaubar. Sie ist sowohl über die Maus als auch die Tastatur bedienbar. Sie hat Schaltflächen von angemessener Größe und ausreichendem Abstand. Den Nutzenden ist klar, welche Aktion ausgelöst wird, wenn Sie auf eine Schaltfläche oder einen Link klicken.
  • Verständlich: Ein und derselbe Sachverhalt wird einheitlich benannt. Inhalte sind auf den Punkt gebracht und Texte durch sinnvolle Zwischenüberschriften gegliedert.
  • Robust: Der Quellcode wird gemäß den Empfehlungen der W3C WCAG 2.1 geschrieben/geprüft. Geräteunabhängiges Responsive Design findet Verwendung. HTML wird gemäß den Empfehlungen WCAG 2.1 Level AA erstellt. Auf die Implementierung von Mehrsprachigkeit (Deutsch/Englisch), (offenen) Schnittstellen sowie die Maschinenlesbarkeit von Daten und Inhalten wird geachtet.

Zugehörige Verfahren und Rollen werden zukünftig als eigener Prozess im Qualitätsmanagement der GWDG verankert.

Folgende Dokumente gelten mit und unterstützen die Umsetzung:


[1] https://www.w3.org/TR/WCAG21/

[2] Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0: http://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html

[3] https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/barrierefreie_it/barrierefreie-%20it-in-niedersachsen-183088.html

(Stand: 11.11.2020, Version 1.0)

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