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Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) lösen die Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Anlagen und Geräten (BVB) weitestgehend ab.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von der GWDG abzuschließenden Verträge über Leistungen, insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen: Zusätzliche Vertragsbedingungen
Formular: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren
Das Beschafferprofil informiert über Aufträge, die von der GWDG vergeben wurden oder vergeben werden sollen.
Die in der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) in §13 herausgestellte “Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person” strahlt auch auf die Erhebung entsprechender Daten bei Vergabeverfahren aus: Datenerhebung bei Vergabeverfahren - Information für Lieferanten.