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(Fassung von 11/2016)
Die Empfänger von Leistungen der GWDG werden im Folgenden als Benutzer bezeichnet.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften und vertraglicher Vereinbarungen werden die Leistungen der GWDG unterschiedlichen Benutzergruppen zu unterschiedlichen Bedingungen angeboten:
Die Benutzergruppen sind:
Benutzergruppe I: Wissenschaftliche Institute und Einrichtungen der Universität Göttingen, der Max-Planck-Gesellschaft und Teilnehmer der Hochschulrechenzentren in Niedersachsen
Benutzergruppe II: Nicht zu der Benutzergruppe I gehörende wissenschaftliche Einrichtungen
Über besondere Einzelfälle entscheidet die Geschäftsführung.
Die im Katalog verzeichneten Dienste werden in vier verschiedene Entgeltgruppen eingeteilt. Die Zuordnung der einzelnen Dienste zu den Entgeltgruppen wird in der Bewertungsliste dargestellt.
Entgeltgruppe 1: Wissenschaftliche Dienste
Entgeltgruppe 2: Ausbildung / Lehre
Entgeltgruppe 3: Software für wissenschaftliche Anwendungen
Entgeltgruppe 4: Nicht-wissenschaftliche Dienste
Die Benutzergruppe I erhält die Leistungen der Entgeltgruppen 1 und 2 kostenlos. Die Leistungen der Entgeltgruppen 3 und 4 werden gegen Zahlung in EUR abgegeben.
An die Benutzergruppe II werden die Leistungen aller Entgeltgruppen gegen Zahlung in EUR abgegeben.
Allen Benutzergruppen werden etwa anfallende Reise- und Materialkosten (z. B. Ersatzteile und Datenträger) in EUR in Rechnung gestellt.
Die Preise für die Dienste sind der aktuellen Bewertungsliste zu entnehmen. Zusätzlich ist die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zu zahlen.
Für Leistungen, die über diejenigen eines üblichen Rechenzentrumsbetriebes hinausgehen (z. B. längerfristige und umfangreiche Datensicherung, Bereitstellung von Geräten oder speziellen Materialien, außergewöhnliche Beratungsleistungen) können zusätzliche Entgelte erhoben werden.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
Alle unentgeltlich erbrachten Leistungen der GWDG, sowohl maschinelle als auch personelle, werden in Arbeitseinheiten (AE), und zwar möglichst pauschal, bemessen. Wo die pauschale Bemessung einer Leistung nicht möglich ist, wird nach Aufwand, aber ebenfalls in Arbeitseinheiten bemessen. Vor Beginn solcher Arbeiten kann eine unverbindliche Schätzung des Aufwandes in Arbeitseinheiten angefordert werden.
Da diese unentgeltlichen Leistungen nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, teilt die Nutzervertretung der GWDG den Instituten und Einrichtungen Kontingente von Arbeitseinheiten zu. Im Rahmen dieser Kontingente können alle in AE angebotenen Leistungen abgerufen werden.
Die Bemessung der Leistungen ergibt sich aus der jeweils gültigen Bewertungsliste. Größere Änderungen der Bewertungsliste werden in den GWDG-Nachrichten angekündigt und werden auf den WWW-Seiten der GWDG dargestellt.
Schulungsveranstaltungen außerhalb der GWDG werden immer mit mindestens 10 Teilnehmern veranschlagt. Zusätzlich sind die Reisekosten für den Vortragenden in EUR zu erstatten.
Wird eine Kursanmeldung innerhalb von acht Tagen vor Kursbeginn storniert, oder erscheint der angemeldete Kursteilnehmer zum Kursbeginn nicht, fallen die gesamten Kursgebühren/AE an. Die GWDG behält sich eine Absage aus organisatorischen Gründen vor. Bei einer Kursabsage von Seiten der GWDG werden die Kursgebühren/AE nicht erhoben, weitergehende Ansprüche an die GWDG bestehen nicht. Die GWDG behält sich vor, Termin und Ort der Kurse zu ändern.
Zur Inanspruchnahme maschineller Leistungen benötigt der Benutzer eine Benutzerkennung, die auf Antrag zugeteilt wird. Unter der zugewiesenen Benutzerkennung kann der Benutzer selbstständig auf Maschinen Systeme der GWDG zugreifen. Für Inhaber einer Benutzerkennung gilt die " Nutzungsordnung der GWDG", die bei der GWDG erhältlich ist.
Personelle Leistungen können formlos mündlich oder schriftlich bei der GWDG angefordert werden.
Für Leistungen, bei denen eine Rechnungsstellung zu erwarten ist, muss der Abruf schriftlich erfolgen.
Geschäftsbedingungen des Benutzers gelten bei der Inanspruchnahme von Leistungen der GWDG nur, soweit sie von der GWDG ausdrücklich anerkannt worden sind.
Jeder Benutzer ist verpflichtet, die für die Arbeit mit den Einrichtungen der GWDG geltenden Richtlinien und Bestimmungen einzuhalten.
Bei einer Reihe von Leistungen muss der Benutzer dafür sorgen, dass er über die benötigten Software-Lizenzen und sonstigen Rechte verfügt.
Er muss, wo dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist, dem Beauftragten der GWDG Zutritt zu seinen Räumen und Zugriff auf seine Rechenanlagen oder Netze gestatten sowie notwendige Informationen überlassen. Für die Durchführung von Schulungsveranstaltungen in den Instituten ist das Vorhandensein der dafür benötigten technischen Einrichtungen Voraussetzung.
Der Empfänger der Leistung verpflichtet sich, gegebenenfalls überlassene Software nur im Rahmen der vom Hersteller vorgegebenen Bedingungen zu nutzen. Ein Eigentumsrecht an überlassener Software kann grundsätzlich nicht erworben werden.
Die GWDG haftet bei der Inanspruchnahme ihrer Leistungen nur in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit und soweit die Haftung aufgrund geltender Gesetze nicht ausgeschlossen werden kann. Schadensersatzansprüche gegen die GWDG sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Eine Garantie, dass Leistungen innerhalb einer bestimmten Frist erbracht werden oder das vom Benutzer erwartete Ergebnis haben, besteht nicht.
Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleichgültig aus welchem Grund - unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen nicht berührt.